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Der Euro
Die Europäische Komission
Das am meisten beschäftigte, aber auch am meisten gescholtene Organ der EU ist die Europäische Kommission. Im März 1999 musste die Kommission nach heftiger Kritik des Europäischen Parlaments sogar zurücktreten, erstmals in der Geschichte der EU.
 
Sie schlägt alle Gesetze vor.
Die Gemeinschafts-Verträge bestimmen, dass in der EU nur die Kommission ein Initiativrecht hat, also das Recht, Gesetzentwürfe vorzulegen. Rat und Europäisches Parlament können sich also mit der Gesetzgebung erst befassen, wenn ihnen ein Vorschlag der Kommission vorliegt. Die Kommission hat damit einen erheblichen Einfluss darauf, wie und wie schnell die Gemeinschaft sich entwickelt.
 
Sie führt die Gesetze aus.
Die Gemeinschafts-Verträge bestimmen auch, welche Unions-Organe ausführen und durchsetzen müssen, was die Gesetze fordern (wer also das Exekutivrecht hat). In den Bereichen gemeinschaftlicher Politik setzt in den meisten Fällen die Kommission in die Praxis um, was die Rechtsakte verlangen. Sie kann die dafür notwendigen Durchführungsvorschriften erlassen (soweit der Rat sich dies nicht selbst vorbehält). Gegen einzelne (z. B. Unternehmen) kann sie Bußgelder verhängen, wenn sie gegen EU-Recht verstoßen. Diese Aufgaben sind denen einer Verwaltung vergleichbar.
 
Haushalt
Die Kommission stellt den Vorentwurf des Haushaltsplans der EU auf. Nach der Verabschiedung des Haushalts durch das Europäische Parlament beginnt aber erst die eigentliche Arbeit: die Ausführung des Haushaltsplans, also das korrekte Ausgeben des Geldes. Alle Finanzmittel werden von der Kommission verwaltet (Ausgaben im Jahr 2000: 89,39 Mrd. Euro = 174,83 Mrd. DM).
Etwa die Hälfte des Haushalts (46 %) fließt in den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), mit dem die Gemeinsame Agrarpolitik finanziert wird. Etwa ein Drittel des Haushalts (36 %) fließt in die Strukturfonds, aus denen wichtige Aufgaben der Gemeinschaft zur Förderung benachteiligter Regionen finanziert werden. Der Kommission untersteht ebenfalls der nicht aus Haushaltsmitteln finanzierte Europäische Entwicklungsfonds (EEF), aus dem die Entwicklungshilfe der EU geleistet wird.
Rund 80 % aller Haushaltsmittel werden von der Kommission an die Mitgliedstaaten geleitet, die dann für die korrekte Weiterleitung an die Empfangsberechtigten (z. B. die Landwirte) verantwortlich sind.
 
Sie ist "Hüterin der Verträge".
Die Kommission hat darüber zu wachen, dass EU-Verträge und EU-Recht eingehalten werden; sie ist also nach dem Sprachgebrauch des Völkerrechts "Hüterin der Verträge" (die Mitgliedstaaten, die allein das Recht haben, die Verträge zu ändern, sind "Herren der Verträge"). Verstößt ein Mitgliedstaat gegen EU-Recht, ist die Kommission verpflichtet, einzuschreiten und notfalls vor dem Europäischen Gerichtshof gegen den Mitgliedstaat Klage zu erheben.
 
Legislativrechte
Für die Bereiche Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl und EURATOM hat die Kommission nicht nur Durchführungsbefugnisse, sie kann hier auch Verordnungen "Rechtsakte") erlassen, die unmittelbar in jedem Mitgliedstaat Gesetzeskraft haben.
 
Die Kommission ist unabhängig
Die Mitglieder der Kommission üben ihr Amt "in voller Unabhängigkeit zum allgemeinen Wohl der Gemeinschaft aus" (Art. 213 EG-Vertrag). Sie dürfen Anweisungen einer Regierung oder einer anderen Stelle weder anfordern noch entgegennehmen. Sie sind allein "Europa" verpflichtet. Es gibt also nicht deutsche, österreichische oder britische, sondern nur europäische Kommissare.
Angesichts der Umstände, die zum Rücktritt der letzten Kommission geführt haben, hat die neue Kommission einen Verhaltenskodex aufgestellt. Er verpflichtet die Kommissare, ihre finanziellen Verhältnisse offenzulegen, keine bezahlte Nebentätigkeit auszuüben und nach ihrem Ausscheiden keine Arbeit anzunehmen, bei der ein Interessenkonflikt mit ihrer früheren Tätigkeit entstehen könnte.
 
Der äußere Rahmen der Kommission
Die Europäische Kommission hat 20 Mitglieder (Kommissare); sie müssen Staatsangehörige eines Mitgliedslandes sein. Jedes Land der EU entsendet mindestens einen Kommissar, höchstens zwei. Bevor die EU auf mehr als 20 Mitglieder wächst, muss die Größe der Kommission und ihre Zusammensetzung neu geregelt sein. Dafür ist eine Änderung der EU-Verträge nötig, die von einer Regierungskonferenz im Jahr 2000 ausgearbeitet wird.
Die Regierungen der EU-Länder benennen mit Zustimmung des Europäischen Parlaments einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission. Er benennt dann auf Vorschlag der Mitgliedstaaten die übrigen Kandidaten der Kommission, die sich einer eingehenden Prüfung durch das Europäische Parlament stellen. Wenn das Parlament der neuen Kommission zustimmt, kann sie von den Regierungen der Mitgliedstaaten ernannt werden.
Sitz der Europäischen Kommission ist Brüssel.


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