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Der Euro
Die Europäische Union
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Der Euro
Das Europäische Parlament
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Die Wahlen
Gewählt wird alle fünf Jahre, das nächste Mal im Juni 2004. Bürgerinnen und Bürger der EU haben, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, wahlweise an ihrem Wohnsitz oder in ihrem Herkunftsland das aktive und passive Wahlrecht bei Europawahlen.
Das EP hat einen Entwurf für ein Wahlverfahren ausgearbeitet, das in allen Mitgliedstaaten einheitlich ist oder zumindest in Einklang steht mit den in allen Mitgliedstaaten geltenden Grundsätzen. Der Entwurf muß vom Rat einstimmig angenommen und von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden.
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Anzahl der Abgeordneten
626, davon 190 Frauen (30 %). Deutschland ist mit 99 Abgeordneten vertreten, Frankreich, Großbritannien und Italien haben je 87 Abgeordnete, Spanien 64, die Niederlande 31, Belgien, Griechenland und Portugal je 25, Schweden 22, Österreich 21, Dänemark und Finnland je 16, Irland 15 und Luxemburg 6 Abgeordnete.
Bei der bevorstehenden Erweiterung der Union um neue Mitgliedstaaten wird das Europäische Parlament auf maximal 700 Abgeordnete wachsen. |
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Die Fraktionen
Die Abgeordneten schließen sich in Fraktionen zusammen. Die Fraktionen sind übernational. Die Abgeordneten sitzen also nicht nach ihrem Herkunftsland, sondern nach ihrer Fraktionszugehörigkeit vereint im Plenarsaal. Derzeit gibt es acht Fraktionen im Europäischen Parlament.
Die größten Fraktionen bilden die "Europäische Volkspartei (Christlich-demokratische Fraktion) und Europäischen Demokraten", sowie die "Sozialdemokratische Partei Europas". |
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Das Präsidium
Das Parlament wählt aus seiner Mitte eine Präsidentin bzw. einen Präsidenten und vierzehn Vizepräsidenten für jeweils eine halbe Wahlperiode (2 1/2 Jahre). Seit 20. Juli 1999 ist die Französin Nicole Fontaine, EVP-CD, Präsidentin. |
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Das Plenum
Straßburg ist Sitz des Parlaments. Zwölf Wochen im Jahr sind für Plenarsitzungen in Straßburg vorgesehen. Zwischen den Sitzungswochen tagen die Ausschüsse und Fraktionen in Brüssel, um einen ständigen Kontakt zur Europäischen Kommission und zum Rat zu ermöglichen. In dieser Zeit können in Brüssel weitere Plenarsitzungen abgehalten werden.
Die Debatten werden simultan in alle elf Amtssprachen der EU übersetzt. Das Generalsekretariat des EP sitzt in Luxemburg. Das EP unterhält Informationsbüros in den Hauptstädten aller Mitgliedstaaten. |
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Die Ausschüsse
Um Themen sachgerecht und fachkundig behandeln zu können, spezialisieren sich die Abgeordneten; sie werden in Ausschüsse gewählt, die für bestimmte Sachbereiche zuständig sind und die Arbeit der Plenarsitzungen vorbereiten.
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| Die 17 Ausschüsse des Parlaments heißen: |
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik;
Haushaltsausschuss;
Ausschuss für Haushaltskontrolle;
Ausschuss für Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten;
Ausschuss für Wirtschaft und Währung;
Ausschuss für Recht und Binnenmarkt;
Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie;
Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten;
Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz;
Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung;
Ausschuss für Fischerei;
Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr;
Ausschuss für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport;
Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit;
Ausschuss für konstitutionelle Fragen;
Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit;
Petitionsausschuss. |
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