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Der Euro
Die Europäische Union
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Der Euro
Der Europäische Rechnungshof
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Prüfung auf Mark und Euro
Was die "öffentliche Hand" ausgibt, muss sie als Steuern oder Abgaben von den
Bürgern oder privaten Unternehmen eintreiben. Die Öffentlichkeit hat deshalb ein Recht
zu erfahren, wofür die Gelder ausgegeben werden - und ob die öffentliche Hand
sorgsam und ehrlich mit den Milliarden umgeht. Zur Kontrolle werden in Rechtsstaaten
unabhängige Instanzen eingerichtet, die alle Ausgaben der öffentlichen Hand prüfen. |
| In der Europäischen Union fällt diese Aufgabe dem Europäischen Rechnungshof zu. Ihm
gehören 15 Mitglieder aus allen Staaten der Union an; ihnen unterstehen etwa 460
Beamte. Sie prüfen die Einnahmen und Ausgaben der Union auf Rechtmäßigkeit
(Einnahmen und Ausgaben müssen auf Rechtsakte der Union zurückzuführen sein) und
Ordnungsmäßigkeit (Ausgaben müssen mit Zahlungsermächtigungen übereinstimmen).
Der Rechnungshof überzeugt sich außerdem, ob die Haushaltsführung wirtschaftlich ist
(Verschwendung muss vermieden werden). Die Mitglieder des Hofes "müssen jede
Gewähr für Unabhängigkeit bieten" und "dürfen während ihrer Amtszeit keine andere
entgeltliche oder unentgeltliche Berufstätigkeit ausüben", wie es im EG-Vertrag heißt. |
| Über das Ergebnis seiner Kontrolle gibt der Hof eine Zuverlässigkeitserklärung in
Jahresberichten ab, die veröffentlicht werden. Darin stellt er häufig Mängel fest und
verweigerte für die Haushaltsjahre 1996 und 1997 das Testat auf Recht- und
Ordnungsmäßigkeit. Die Mängel betreffen vor allem Ausgaben der Gemeinsamen
Agrarpolitik und der Strukturfonds. Ausbezahlten Subventionen, etwa für die Ausfuhr von Agrarerzeugnissen oder für die Stilllegung von landwirtschaftlichen
Produktionsflächen, lagen nicht immer korrekte Angaben der Geldempfänger zugrunde.
Dafür aber ist "Brüssel" nicht allein verantwortlich, denn: 80 % der Zahlungen der Union werden über die Mitgliedstaaten an die Empfänger geleitet. Der jeweilige Staat selbst ist aber für die Betrugsbekämpfung zuständig. Jeder Mitgliedstaat ist nach dem EG-Vertrag verpflichtet, Betrügereien zu Lasten der EU genauso wirksam zu bekämpfen wie Betrügereien bei der Verwendung eigener Haushaltsmittel. |
Die Betrugsbekämpfung in der EU
Wo viel Geld ist, da ist viel Begehr. In der EU fließen viele Milliarden von den
Mitgliedstaaten nach Brüssel. 80 % davon gehen zurück an die Staaten, die das Geld
an Empfangsberechtigte auszahlen. Der Europäische Rechnungshof stellt dabei immer
wieder Missbrauch fest. Mancher Fall läßt sich nur als Betrugbezeichnen. |
| Die Europäische Kommission hatte schon 1987 eine Abteilung für Betrugsbekämpfung
eingerichtet: UCLAF (abgekürzt aus Unité de Coordination de la Lutte Anti-Fraude). Sie hat beispielsweise 1998 rund 5000 Fälle von vermutetem Betrug zu Lasten der EU
geprüft. Davon betrafen ganze 27 die Verwaltung in der Kommission, die restlichen
rund 4970 Fälle betrafen Betrügereien in den Mitgliedstaaten, die von UCLAF
gemeinsam mit nationalen Behörden überprüft wurden. Denn für das Aufdecken und die
Verhinderung von Betrügereien in den Mitgliedstaaten sind die Mitgliedstaaten selbst verantwortlich. |
| Da werden Subventionen aus dem Agrarfonds für Olivenbäume gefordert, die nie
gepflanzt wurden. Da werden Anträge gestellt für Beihilfen aus Brüssel für
Fischerboote, die nur auf dem Papier existieren. Da werden mehrmals Schlachtprämien für die selben Kälber kassiert. Auf Äckern, die stillgelegt werden sollten, um die Ernten zu verringern, wachsen Mais oder Rüben - die Gelder für den vermeintlichen Verdienstausfall werden trotzdem beantragt. Um Betrug zulasten der Gemeinschaft besser als bisher bekämpfen zu können, wurde die UCLAF im Mai 1999 durch ein neues, unabhängiges Europäisches Amt zur Betrugsbekämpfung ersetzt: OLAF mit 300 Mitarbeitern. Es kann auf eigene Initiative Untersuchungen einleiten, sowohl in den Institutionen der EU als auch in den Mitgliedstaaten. Weder ein EU-Organ noch eine Regierung hat gegenüber OLAF ein Weisungsrecht. Man hofft, Betrügereien nun rascher auf die Spur zu kommen. |
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