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Der Europäische Rechnungshof
Prüfung auf Mark und Euro
Was die "öffentliche Hand" ausgibt, muss sie als Steuern oder Abgaben von den Bürgern oder privaten Unternehmen eintreiben. Die Öffentlichkeit hat deshalb ein Recht zu erfahren, wofür die Gelder ausgegeben werden - und ob die öffentliche Hand sorgsam und ehrlich mit den Milliarden umgeht. Zur Kontrolle werden in Rechtsstaaten unabhängige Instanzen eingerichtet, die alle Ausgaben der öffentlichen Hand prüfen.
In der Europäischen Union fällt diese Aufgabe dem Europäischen Rechnungshof zu. Ihm gehören 15 Mitglieder aus allen Staaten der Union an; ihnen unterstehen etwa 460 Beamte. Sie prüfen die Einnahmen und Ausgaben der Union auf Rechtmäßigkeit (Einnahmen und Ausgaben müssen auf Rechtsakte der Union zurückzuführen sein) und Ordnungsmäßigkeit (Ausgaben müssen mit Zahlungsermächtigungen übereinstimmen). Der Rechnungshof überzeugt sich außerdem, ob die Haushaltsführung wirtschaftlich ist (Verschwendung muss vermieden werden). Die Mitglieder des Hofes "müssen jede Gewähr für Unabhängigkeit bieten" und "dürfen während ihrer Amtszeit keine andere entgeltliche oder unentgeltliche Berufstätigkeit ausüben", wie es im EG-Vertrag heißt.
Über das Ergebnis seiner Kontrolle gibt der Hof eine Zuverlässigkeitserklärung in Jahresberichten ab, die veröffentlicht werden. Darin stellt er häufig Mängel fest und verweigerte für die Haushaltsjahre 1996 und 1997 das Testat auf Recht- und Ordnungsmäßigkeit. Die Mängel betreffen vor allem Ausgaben der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Strukturfonds. Ausbezahlten Subventionen, etwa für die Ausfuhr von Agrarerzeugnissen oder für die Stilllegung von landwirtschaftlichen Produktionsflächen, lagen nicht immer korrekte Angaben der Geldempfänger zugrunde. Dafür aber ist "Brüssel" nicht allein verantwortlich, denn: 80 % der Zahlungen der Union werden über die Mitgliedstaaten an die Empfänger geleitet. Der jeweilige Staat selbst ist aber für die Betrugsbekämpfung zuständig. Jeder Mitgliedstaat ist nach dem EG-Vertrag verpflichtet, Betrügereien zu Lasten der EU genauso wirksam zu bekämpfen wie Betrügereien bei der Verwendung eigener Haushaltsmittel.
Die Betrugsbekämpfung in der EU
Wo viel Geld ist, da ist viel Begehr. In der EU fließen viele Milliarden von den Mitgliedstaaten nach Brüssel. 80 % davon gehen zurück an die Staaten, die das Geld an Empfangsberechtigte auszahlen. Der Europäische Rechnungshof stellt dabei immer wieder Missbrauch fest. Mancher Fall läßt sich nur als Betrugbezeichnen.
Die Europäische Kommission hatte schon 1987 eine Abteilung für Betrugsbekämpfung eingerichtet: UCLAF (abgekürzt aus Unité de Coordination de la Lutte Anti-Fraude). Sie hat beispielsweise 1998 rund 5000 Fälle von vermutetem Betrug zu Lasten der EU geprüft. Davon betrafen ganze 27 die Verwaltung in der Kommission, die restlichen rund 4970 Fälle betrafen Betrügereien in den Mitgliedstaaten, die von UCLAF gemeinsam mit nationalen Behörden überprüft wurden. Denn für das Aufdecken und die Verhinderung von Betrügereien in den Mitgliedstaaten sind die Mitgliedstaaten selbst verantwortlich.
Da werden Subventionen aus dem Agrarfonds für Olivenbäume gefordert, die nie gepflanzt wurden. Da werden Anträge gestellt für Beihilfen aus Brüssel für Fischerboote, die nur auf dem Papier existieren. Da werden mehrmals Schlachtprämien für die selben Kälber kassiert. Auf Äckern, die stillgelegt werden sollten, um die Ernten zu verringern, wachsen Mais oder Rüben - die Gelder für den vermeintlichen Verdienstausfall werden trotzdem beantragt. Um Betrug zulasten der Gemeinschaft besser als bisher bekämpfen zu können, wurde die UCLAF im Mai 1999 durch ein neues, unabhängiges Europäisches Amt zur Betrugsbekämpfung ersetzt: OLAF mit 300 Mitarbeitern. Es kann auf eigene Initiative Untersuchungen einleiten, sowohl in den Institutionen der EU als auch in den Mitgliedstaaten. Weder ein EU-Organ noch eine Regierung hat gegenüber OLAF ein Weisungsrecht. Man hofft, Betrügereien nun rascher auf die Spur zu kommen.


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