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Der Euro
Die Europäische Union
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Der Euro
Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat der EU)
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Ein "Rat der Europäischen Union", das ist aus jedem Mitgliedstaat je ein Minister, der befugt ist, für die Regierung seines Staates verbindlich zu handeln. Im Rat vertreten also die einzelnen Staaten ihre nationalen Interessen, hier muss der Kompromiss gefunden werden zwischen den "europäischen" Zielen von Kommission und Parlament und den unterschiedlichen Wünschen und Pflichten der fünfzehn Länder. |
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Die verschiedenen "Räte":
Die Zusammenkunft aller Außenminister wird "Rat für allgemeine Angelegenheiten" oder "Allgemeiner Rat" genannt. Oft bilden aber andere Minister den Rat, je nachdem, aus welchem Fachbereich Entscheidungen anstehen. Dann wird der Bezeichnung "Rat" häufig das jeweilige Fachressort der Minister angehängt:
Rat der Agrarminister, Rat der Verkehrsminister, Rat der Finanzminister, Rat der Justizminister; oder der Fachbereich, der behandelt wird: Rat Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN), Rat Umwelt, Rat Binnenmarkt, Rat Gesundheit. |
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Wie arbeitet der Rat?:
Der Rat und das Europäische Parlament sind die "Gesetzgeber" der EU. Jeder Vorschlag
der Kommission ("Gesetzentwurf") wird vor der ersten Lesung des Rates zunächst im
Ausschuss der Ständigen Vertreter beraten.
Ständige Vertreter in Brüssel sind Beamte der Mitgliedstaaten im Rang eines
Botschafters. In diesem Ausschuss wird versucht, Unterschiede in den Meinungen der
Einzelstaaten soweit wie möglich auszuräumen. In vielen Fällen aber bleiben Fragen
offen. Dann müssen die Minister sich um einen Kompromiss bemühen.
In einigen Politikbereichen, die im EU- und im EG-Vertrag einzeln aufgeführt sind, kann
der Rat Gesetze im "Anhörungsverfahren" verabschieden. Hier hat das Europäische
Parlament nur eine beratende Funktion. Dieses Verfahren gilt beispielsweise für
Beschlüsse in der Agrarpolitik, im Wettbewerbsrecht oder zur Angleichung von Steuern.
In den meisten anderen Politikbereichen, die ebenfalls in den Verträgen einzeln benannt
sind, kann der Rat der Minister nur unter gleichberechtigter Mitwirkung des
Europäischen Parlaments Gesetze verabschieden ("Mitentscheidungsverfahren"). |
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Einstimmig oder mit Mehrheit:
Beschlüsse kann der Rat auf dreierlei Weise fassen:
mit einfacher Mehrheit (was relativ selten der Fall ist),
mit qualifizierter Mehrheit oder
einstimmig.
Bei einstimmigen Beschlüssen oder einfachen Mehrheitsbeschlüssen hat jedes Land, ob
groß oder klein, eine Stimme. Stimmenthaltungen sind möglich, verhindern aber den
Beschluss nicht.
Bei Beschlüssen mit qualifizierter Mehrheit haben die Länder ein unterschiedliches, ihrer Größe entsprechendes Gewicht: Die vier großen Staaten Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien haben je 10 Stimmen, Spanien acht, Belgien, Griechenland, die Niederlande, Portugal je fünf, Österreich, Schweden je vier, Dänemark, Finnland, Irland je drei, Luxemburg zwei Stimmen.
Von diesen 87 Stimmen werden 62 zur qualifizierten Mehrheit benötigt. Rechnerisch
gehören dazu mindestens acht Staaten. Für Mehrheitsbeschlüsse im Rahmen der
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sind jedoch die Stimmen von mindestens
zehn Staaten nötig. 26 Stimmen können also einen Beschluss verhindern
(Sperrminorität). |
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Die Präsidentschaft in der Europäischen Union:
Zunächst einmal hat die Präsidentschaft organisatorische Pflichten: Sie muss alle Treffen des Rats formell einberufen und die
Vorbereitungen treffen, damit am Tagungsort alles reibungslos ablaufen kann.
Der Vorsitz umfasst alle Ebenen des Rates, vom Treffen der Staats- und
Regierungschefs über die offiziellen und informellen Ministertreffen bis zu den
wöchentlichen Treffen des Ausschusses der Ständigen Vertreter und den rund 1500
Sitzungen der Ratsarbeitsgruppen. Der Vorsitz ist auch für die Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik zuständig. Die Präsidentschaft vertritt die EU nach außen und ist
Ansprechpartner für Drittstaaten.
Am Beginn einer Präsidentschaft legt das Land sein Programm vor und stellt es im
Europäischen Parlament zur Diskussion. Es umfasst vor allem noch nicht erledigte
Aufgaben der vorherigen Präsidentschaft und neue Aufgaben, die aufgrund von
Beschlüssen und Vereinbarungen des Rates zur Erledigung anstehen. Wie erfolgreich
eine Präsidentschaft ist, hängt im wesentlichen vom Verhandlungsgeschick derer ab,
die bei den Ratstreffen den Vorsitz führen, also dem Ständigen Vertreter, dem Minister
oder dem Regierungschef. Am Ende der Präsidentschaft gibt das Land vor dem
Europäischen Parlament einen Rechenschaftsbericht ab.
Die Präsidentschaften der 15 EU-Staaten (für jeweils 6 Monate)
2001: Schweden; Belgien
2002: Spanien; Dänemark
2003: Griechenland (1. Halbjahr)
Für die Zeit nach dem 1. Halbjahr 2003 wird die Reihenfolge neu festgelegt. Dann hat
die EU vielleicht schon mehr als 15 Mitgliedstaaten. |
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